Strahlenschutz

Der Strahlenschutz dient dem Schutz Ihrer und unserer Gesundheit. Das zur Radiojod-Therapie verwendete radioaktive Isotop Jod-131 strahlt 90% mit einer Beta-Strahlung und 10% mit einer Gamma-Strahlung. Therapeutisch wirksam ist die Beta-Strahlung, deren mittlere Reichweite im Gewebe lediglich 0,5mm beträgt. Dadurch wird die Strahlenbelastung der Nachbarschaftsorgane minimal.

Mit Hilfe der Gamma-Strahlung, welche aus dem Körper austritt, erfolgen die Strahlenschutzmessungen und die posttherapeutischen Kalkulationen der Strahlendosis.

Die "Gonadenbelastung" bei der Radiojod-Therapie gutartiger Schilddrüsenerkrankungen beträgt 0,02 - 0,05 Gy. Die Gonadendosis, die zu einer Verdoppelung der spontanen Mutationsrate führt, beträgt 0,2-2,0 Gy. Das genetische Risiko ist somit äusserst gering und entspricht dem eines IV-Pyologrammes (Röntgenologische Untersuchung der Nieren mit Kontrastmittel).

Die J-131beta-Strahlung hat im Zellsystem der Schilddrüse folgende radiobiologische Wirkungen:

  • Funktionseinschränkung
  • Verlust der Regenerationsfähigkeit
  • Zelltod

Aus dem Untergang von einzelnen Schilddrüsenzellen resultiert neben der Beeinflussung der Funktion auch eine Verkleinerung der Struma, welche gewöhnlich ca. 40% beträgt.

Die Entlassung der Patienten aus der Therapiestation erfolgt normalerweise nach Abfall der Gesamtkörperaktivität unter die gesetzlich vorgeschriebene Grenze, so dass die Patienten nach Entlassung keinerlei Auflagen erfüllen müssen. Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände sind ebenfalls unterhalb der gesetzlich festgelegten Freigrenze. In einigen Fällen, bei denen die Freigrenze noch nicht endgültig erreicht wurde, werden den Patienten gesonderte Auflagen mitgeteilt, welche von dem behandelnden Arzt dem Patienten exakt erklärt werden. Die Art der Auflagen hängen von der Höhe der Restaktivität ab.