Stationärer Aufenthalt
Der stationäre Aufenthalt ist neben den Strahlenschutzgründen auch aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Durch tägliche Messungen der in der Schilddrüse tatsächlich angereicherten Radioaktivität, welche zuvor mit Hilfe von Kapseln den Patienten verabreicht wurde, wird sorgfältig kalkuliert, welche Strahlendosis tatsächlich in der Schilddrüse und auch in ihren einzelnen Arealen wirksam wird.
Bei zu raschem Durchsatz der Radioaktivität in der Schilddrüse kann während des stationären Aufenthaltes mit Hilfe einer erneuten Applikation einer geringen Aktivitätsmenge die gewünschte Strahlendosis in der Schilddrüse erreicht werden.
Wenn, nach Abklingen der Radioaktivität unter die gesetzlich vorgeschriebene Grenze, der Patient entlassen werden kann und er somit auch seine Umwelt nicht mehr gefährdet, hat er gleichzeitig die Gewissheit, dass seine Schilddrüse exakt mit der Strahlendosis behandelt wurde, welche auch tatsächlich erwünscht war.
Die Dauer des stationären Aufenthalts beträgt in der Regel 4 Tage. Während dieser Zeit darf der Patient aus Strahlenschutz-Gründen leider keinen Besuch empfangen. Er hat jedoch regelmässigen Kontakt mit seinen Mitpatienten, dem Pflegepersonal und den Ärzten. Durch die Möglichkeit, bereits vom ersten Tag an, den Therapiegarten zu benutzen, entsteht auch nicht das Gefühl der Isolierung in einem Raum.
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